Offenes WLAN vom Nachbarn entdeckt

L

-loop-

Installer
Hallo,

ich habe bei meinen Nachbarn ein offenes Wlan entdeckt.

Da er ja somit als Provider gilt, ist er ja für alle Aktivitäten Dritter haftbar.

Was kann ich tun ?

Könnte ich unter Umständen, selbst rechtl. Probleme bekommen, wenn er vermutet das ich in sein Wlan geschnüffelt habe?
(Ist ja oft so, wenn man helfen will, bekommt man einen Schlag im Nacken)

Gruß

-loop-
 
Zuletzt bearbeitet:
verlasse deine tür. klingel bei ihm. melde ihm das problem.


was willst du von uns hören?
 
Ok. Werd ich wohl mal einfach machen, soll der Nachbar sich doch freuen das ich Ihn darauf hinweise ;-)
 
Leg ihm doch einfach eine Textdatei auf den Desktop mit dem Titel "Joo R H1xored" ...........:devil:
 
Leg ihm doch einfach eine Textdatei auf den Desktop mit dem Titel "Joo R H1xored" ...........:devil:

Nein ! Das wäre unverschämt und zudem noch illegal ;-)

Ich geh gleich einfach mal rüber und werd das mit dem Nachbarn easy bei einer Tasse Kaffee diskutieren.
 
Hi,

rechtlich gesehen darfste das WLAN-Netz nutzen, und machen was du willst, sollte das WLAN-Netz auch inet Zugang haben, gilt laut deutschem und österreichischem Recht: Der Betreiber haftet.

Deswegen solltest du ihn auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es ungesichert ist. Ich bin mal mit meinem iPod durch einen kleinen Ort gefahren, und habe gesehen dass ein "default" WLAN-Netz frei war, samt Internetzugang, habe den Betreiber (einen Pensionisten, dessen Sohn das installiert hat) darauf hingewiesen, und (hochwertige )Kaffeebohnen als Dankeschön bekommen. - Helfen rendiert sich also ^^
 
Ich bin mal mit meinem iPod durch einen kleinen Ort gefahren, und habe gesehen dass ein "default" WLAN-Netz frei war, samt Internetzugang, habe den Betreiber (einen Pensionisten, dessen Sohn das installiert hat) darauf hingewiesen, und (hochwertige )Kaffeebohnen als Dankeschön bekommen. - Helfen rendiert sich also ^^

Ja,

bei euch Öschis ist die Welt halt noch in Ordnung.....:devil:
 
Muha wie doof ist das denn ? ...
Laptop eingezogen weil es das tatwerkzeug war °°

das ist hammer hart :>
 
Denke auch das du ihm das Problem melden solltest und ihm eventuell ein wenig Nachhilfe gibst ;)

Was ich mit meiner Pringles-Dosen-Richtantenne bei uns schon alles gefunden habe, vom Kompletten Namen im essid bishin zu Hausnummern.

Weise ihn auch darauf hin, dass man bei seinem Router (1) aufjedenfall das Konfigurationspasswort von Auslieferstandard abaendern sollte sowie (2) am besten die gernelle Konfiguration des Routers per Funkverbindung zu verbieten...
Interessant wirds naemlich wenn man sich Nachbars Telefonverbindungen von der Fritzbox mailen laesst und und und...

Wie ich darauf komme?
Das verrat ich euch ein andern mal... :erschlag:
 
Zuletzt bearbeitet:
wlan

Hallo

rechtlich gesehen darfste das WLAN-Netz nutzen, und machen was du willst, sollte das WLAN-Netz auch inet Zugang haben, gilt laut deutschem und österreichischem Recht: Der Betreiber haftet.

Nicht immer, richtig ist das heir meist Störerhaftung ins Spiel kommt.

Es gibt aber auch afaik ein Urteil, wo das Surfen über ein fremdes wlan als Bruch des teelkommunikationsgeheimnisses bewertet wurde, was es ja defakto ist.


mfg
schwedenmann
 
Komisch,

ich habe vor längerer Zeit mal vor Langeweile Planetopia gesehen, da wurde es rechtlich erklärt, und ich hab mich dann noch auf einer 3. Seite erkundigt, da stand das Gleiche. Von dem her war für mich der Fall klar.
 
rechtlich gesehen darfste das WLAN-Netz nutzen, und machen was du willst, sollte das WLAN-Netz auch inet Zugang haben, gilt laut deutschem [und österreichischem] Recht: Der Betreiber haftet.

So einen hanebüchenen Unsinn hab ich schon länger nicht mehr gelesen.

1. Wer einen WLAN-Router eines Dritten unbefugt nutzt, verstößt zum einen gegen das sogenannte Abhörverbot nach § 89 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und macht sich damit gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 TKG strafbar. Der WLAN-Router ist eine elektrische Sende- und Empfangseinrichtung und damit eine Funkanlage im Sinne von § 89 TKG. Der Begriff "Nachrichten", der entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Radarwarngeräten sehr extensiv auszulegen ist, umfasst auch die Zuweisung einer IP-Adresse.

2. Der Täter macht sich dadurch zum anderen gemäß § 44 in Verbindung mit § 43 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) strafbar. Nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG sind Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Solche Daten fallen grundsätzlich auch bei IP-Adressen und Zugangsdaten an. Denn insbesondere die IP-Adresse kann jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden.

siehe: AG Wuppertal
Urteil vom 03.04.2007
29 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) [1]

Ggf. wäre zu prüfen, ob das offene WLAn so absichtlich betrieben wird; U. U. würde sich dann der Betreiber strafbar machen:

2. Vom Anschlussinhaber sind diejenigen zumutbaren Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätten für die verschiedenen Nutzer des Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort eingerichtet werden können, die einem aus diesem Kreis stammenden Verletzer wenigstens den Schutz der Anonymität genommen hätten. Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLAN-Netz hätte durch Verschlüsselung minimiert werden können, was eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsieht.

siehe: OLG Düsseldorf
Beschluss vom 27.12.2007
I-20 W 157/07 [2]

BTW: Die Einziehung des Tatwerkzeuges (hier: Laptop bei Begehen einer Straftat, s.o.) ist ganz normal und durch § 74 ff. StGB [3] so vorgesehen.
Eine persönliche Note: Ich hätte mir, im Fall 29 Ds 70 Js 6906/06, eine härtere Strafe für den Angeklagten gewünscht, alleine schon um Signalwirkung zu erzielen und weil § 148 (1) TKG bis zu 2 Jahren vorsieht. Die Anwendung von § 59 StGB kann ich nicht nachvollziehen.

[1] http://www.jurpc.de/rechtspr/20080110.htm
[2] http://www.jurpc.de/rechtspr/20080026.htm
[3] http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__74.html
 
alleine schon um Signalwirkung zu erzielen und weil § 148 (1) TKG bis zu 2 Jahren vorsieht.

Du hättest den Typen in den Knast gesteckt oder auf Bewährung verknackt?
 
Bewährung + Geldstrafe (aber nicht 20 Tagessätze a 5,- EUR, soll ja wehtun).
 
Hmm,

ist natürlich Ansichtssache, aber Bewährung finde ich schon extrem hart.

Ich hab von Jura keine Ahnung, aber doof formuliert kann man einen zusammenschlagen und kommt - ohne Vorstrafe - oft mit Bewährung davon.

Wenn ich das jetzt vergleiche mit etwas Chatten.....

Wenn er was Illegales über die Leitung gemacht hätte -> ok

Aber ein bisschen ICQ.....

Und Signalwirkung?

Sorry, aber das es sowas nicht gibt ist doch mittlerweile erwiesen.
Das die Todesstrafe noch nie jemand davon abgehalten hat ein Verbrechen zu begehen ist doch schon seit langem klar.

Warum sollte das hier anders sein?
 
Das die Todesstrafe noch nie jemand davon abgehalten hat ein Verbrechen zu begehen ist doch schon seit langem klar.
Wo hat man das denn gelesen? Nachdem das hier schon extrem OT ist: Die Todesstrafe sorgte dafür, dass niemand ein zweites Mal verknackt werden musste. Ist doch praktisch, oder? Dafür!
 
Trotzdem eine Weiterführung dieser Diskussion wäre total off-topic. Alles wichtige ist ja bereits geklärt. Das Thema ist ohnehin so kontrovers, das man da immer stundenlang diskutieren kann. Ich hab meine Meinung wieder rauseditiert weil sie hier nicht her gehört.

Fremdnutzen nein, drauf hinweisen ja ist das wohl akzeptierteste Verhalten. Übrigens zum Thema ESSID Kompletter Name oder Adresse. Was auf den ersten Blick komisch klingt ist auf den zweiten Blick ein sehr soziales Verhalten. Gibt auch Telefonnummern als Variante. So kann man wenn es zu Problemen mit Störungen oder ähnlichem kommt (oder man ein offenes Netz bemerkt, usw.) leicht zuordnen, wem das Netz gehört und ihn gezielt darauf ansprechen. Ob man das selber will ist dann halt wieder ein anderer Schnack.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja,

da hier eh noch kein Mod dicht gemacht hat, geb ich mal noch folgenden Senf ab:

Von Kostja:

Die Todesstrafe sorgte dafür, dass niemand ein zweites Mal verknackt werden musste. Ist doch praktisch, oder? Dafür!

@Kostja

1. Wie alt bist du? Ich tippe mal < 16 oder auf dem Dorf groß geworden oder ein kleiner Proll oder alle 3 Punkte gemeinsam.

2. Schön, das wir eine Aufklärung hatten. Schon mal was davon gehört oder wird das bei euch am Stammtisch nicht durchgesprochen? Kuck doch mal im Bild-Glossar nach.

3. Bin ich froh, das Leute wie du im Allgemeinen so unfähig sind, das sie niemals Macht haben werden.
 

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