AoE 2 Kopieren

Ja stimmt, Copyright gibts in Deutschland nicht, hatte ich ganz vergessen :D.

Und ich glaube auch generell der ganze humbug mit dem Dvd-Abspielen, Kopierschutz-Knacken usw. das sind alles (noch?) Sachen um die sich niemand kümmert. Kann mich an eine News irgendwo erinnern die Beweise liefert das Ubisoft seinen Kunden Cracks von Release-Gruppen als Offizielle Downloads angeboten hat weil ihr Kopierschutz Probleme gemacht hat.
Soviel also dazu - viel Wirbel um nichts.

Und das Hosten von Beiträgen und Anleitungen über solche Sachen wie das Knacken eines Kopierschutzes sind bei weitem nicht Illegal wenn nicht zu sehr ins Detail gegangen wird.
Ansonsten hätten Magazine wie die Computer-Bild oder die Chip (ja die sind alle schlecht, ich weiß, hier könnte aber genauso gut C't stehen!) schon längst insolvenz angemeldet weil sie sich vor Klagen nicht mehr retten könnten.
Alles sinnlose Panik mache wenn ich mich fragt, oder einfach nur paranoid.

Zitat von Bitmuncher:
Und in Deutschland ist das Umgehen solcher Schutzmechanismen verboten, weswegen du in einem in Deutschland gehosteten Forum dazu keine Hilfe erhalten wirst.

Gib mal "kopierschutz knacken" bei google ein und guck dir die IP des Servers an (oder gib sie bei ripe ein). Ich hab schon 5 Seiten gefunden (ohne großes suchen) die sowohl einen Deutsche Hoster haben, als auch deren Server dort stehen haben.
 
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Mööp!

Kopierschutz != Abspielschutz

Hast du dazu eine Quelle? Alles was ich zu dem Thema gelesen habe, hatt da keinen Unterschied gemacht. Wenn ich da falsch liege, freut mich das.
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
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Gib mal "kopierschutz knacken" bei google ein und guck dir die IP des Servers an (oder gib sie bei ripe ein). Ich hab schon 5 Seiten gefunden (ohne großes suchen) die sowohl einen Deutsche Hoster haben, als auch deren Server dort stehen haben.

5 Seiten sind aber immer noch nicht wir hier ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dazu eine Quelle? Alles was ich zu dem Thema gelesen habe, hatt da keinen Unterschied gemacht. Wenn ich da falsch liege, freut mich das.

Der Punkt ist ganz einfach, dass CSS[1] das Abspielen der DVD mit [Player-]Software, die keine Schlüssel (und damit keine Lizenz) der DVDACC[2] enthält, verhindert, hingegen verhindert CSS nicht, das sich von dem Bildträger eine Kopie (die dann den selben Abspielschutz enthält) erstellt werden kann. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Content_Scrambling_System
[2] http://www.dvdcca.org/css/
 
I woiß, aber ich täte gerne wissen, wo dass Abspielschutz != Kopierschutz im Sinne des Umgehungsverbotes steht
 
I woiß, aber ich täte gerne wissen, wo dass Abspielschutz != Kopierschutz im Sinne des Umgehungsverbotes steht

Was du wollen?

Ich empfehle die Lektüre von Link Nummer 2 und das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Demnach sollte klar sein wie sich die Lage darstellt.
 
Link Nummer 2 habe ich gelesen, da ist mir aber nichts aufgefallen, und Wikipedia als Quelle in Rechtssachen traue ich nicht. Aber ich hab dich schon im letzten Post verstanden. Ich dachte nur vllt. hast du ohne großes Suchen einen Link parat von einer etwas vertrauenswürdigeren Quelle. Aber nichtsdestotrotz danke für die Info. Zumindest werd ich jetzt nicht mehr verbreiten, dass DVDs anschauen illegal ist ;-)
 
§ 95a UrhG

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten
Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne
Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist
oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu
einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Bedeutet im Umkehrschluß: Solange die [Film-]DVD mit CSS dupliziert wird ist alles in Ordnung. Entfernst du bei der Herstellung des Duplikats den Abspielschutz: Unter Umständen nicht erlaubt. (Vergl. n. Abs.)

DeCSS ist ein Sonderfall, die Rechtsprechung ist sich hier nicht einig. Weder hierzulande noch EU-weit[1], richtungweisend könnte aber ein ein Finnisches Urteil sein (Amtsgericht Helsinki aus 2007, Az. hab ich verlegt). Der Knackpunkt bei CSS ist nämlich die Vokabel "wirksam" in der Rechtsnorm, da aber "wirksam" im Gesetz nicht weiter definiert wird lässt dies viel Spielraum für Interpretationen was eben jene "Wirksamkeit" ausmacht[2]. IIRC war in den USA in 2007 ein ähnliches Urteil ergangen, kannst ja, bei Interesse, die allwissende Müllhalde mal befragen.

[1] Das Urheberrecht folgt in den Mitgliedsländern den Vorgaben der EU, die Gesetze der Mitgliedsstaaten sind dementsprechend nahezu identisch, bei exakten Vorgaben sogar 100 %. Siehe [2]
[2] Das ist so übrigens EU-Vorgabe, das "wirksam".
 
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