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(tecCHANNEL.de, 04.02.2003) Auf die Verbraucher könnten durch eine neue Urheber-Pauschale auf PCs nach Angaben des Branchenverbands BITKOM in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von 70 Millionen Euro zukommen.
Die Schiedstelle des externer LinkDeutschen Patent- und Markenamtes entschied am Dienstag, dass künftig eine Pauschale in Höhe von zwölf Euro pro PC erhoben werden soll. "Dieser Einigungsvorschlag hat den Charakter eines Musterverfahrens", sagte der Vorsitzende der Schiedsstelle Jörg-Eckard Dördelmann in München. "Fest steht, dass wir diesen Schiedsspruch nicht akzeptieren werden", sagte externer LinkBITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Die Computerindustrie befinde sich derzeit wirtschaftlich in einer äußerst schwierigen Lage, sagte Rohleder. "Die Unternehmen kämpfen ums Überleben, die Margen sind aufgebraucht." Die Entscheidung der Schiedsstelle werde nicht nur dem Verbraucher, sondern auch Deutschland im europäischen Wettbewerb Schaden zufügen.
Der BITKOM tritt seit Jahren im Streit mit den Verwertungsgesellschaften dafür ein, das pauschale Vergütungssystem, das seit 1965 etwa für Geräte wie Kassettenrekorder oder Kopierer gilt, nicht auf digitale Medien wie CD-Brenner und PCs auszudehnen. Moderne Verfahren wie digitale Wasserzeichen könnten den Kopierschutz nach Meinung des Branchenverbands deutlich differenzierter gewährleisten. (dpa/ala)
Quelle : http://www.tecchannel.de/news/20030204/thema20030204-9831.html
Die Schiedstelle des externer LinkDeutschen Patent- und Markenamtes entschied am Dienstag, dass künftig eine Pauschale in Höhe von zwölf Euro pro PC erhoben werden soll. "Dieser Einigungsvorschlag hat den Charakter eines Musterverfahrens", sagte der Vorsitzende der Schiedsstelle Jörg-Eckard Dördelmann in München. "Fest steht, dass wir diesen Schiedsspruch nicht akzeptieren werden", sagte externer LinkBITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Die Computerindustrie befinde sich derzeit wirtschaftlich in einer äußerst schwierigen Lage, sagte Rohleder. "Die Unternehmen kämpfen ums Überleben, die Margen sind aufgebraucht." Die Entscheidung der Schiedsstelle werde nicht nur dem Verbraucher, sondern auch Deutschland im europäischen Wettbewerb Schaden zufügen.
Der BITKOM tritt seit Jahren im Streit mit den Verwertungsgesellschaften dafür ein, das pauschale Vergütungssystem, das seit 1965 etwa für Geräte wie Kassettenrekorder oder Kopierer gilt, nicht auf digitale Medien wie CD-Brenner und PCs auszudehnen. Moderne Verfahren wie digitale Wasserzeichen könnten den Kopierschutz nach Meinung des Branchenverbands deutlich differenzierter gewährleisten. (dpa/ala)
Quelle : http://www.tecchannel.de/news/20030204/thema20030204-9831.html