Signal auf Grün für Softwarepatentrichtlinie des EU-Rates

Sir Auron schrieb:
Sonst könnte ein Unternehmen ja sagen, das es bei ihnen im Code ist, was es aber garnicht ist und niemand könnte wissen das der Code geschützt ist.

wenn das Unternehmen meint dass ihr Urheberrecht verletzt wird, dann wird das vor Gericht auch geklehrt und notfalls müssen beide Parteien ihren Code vor Gericht vergleichen, dass ist also kein Argument.
Ausserdem schützt das Urhebrrecht "nur" vom abschreiben, also selbst wenn der Code 1:1 gleich ist, ist immer noch nicht sicher ob es eine Urhebrrechtsverletzung ist!

Durch Patente geben sie ja an diesen Teil als geschützt an und veröffentlichen ihn ja, also weis der andere ja von dem Urheberrecht. Ich gebe zu es ähnelt ein bisshen den US Amerikanischen Verhältnissen.

Sie veröffentlichen keinen Code bei der Patentschrift sondern die allgemeine Beschreibung einer Idee/Problemlösung.

Patent und Urheberrecht ist etwas völlig anderes (bei Patenten muß der Code auch garnicht gleich sein damit das Patent greift). Dein Argument ist so ähnlich, wie wenn ich sagen würde wir erlassen ein neues Gesetz gegen Einbruch und können dadurch Körperverletzungen nachweißen. Das sind vollkommen verschiedene Sachen und das eine macht über das anderen überhaupt keine Aussagen.
 
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