Mach mit und stoppe die Vorratsdatenspeicherung!

Floh1111

Floh1111

Realist
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Der Deutsche Bundestag hat abgestimmt für den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.

Damit ist es amtlich, ab dem 01.01.2008 werden deine gesammten verbindungsdaten von Telefon bis Internet sechs monate lang auf Vorrat gespeichert werden und jederzeit zum Abruf stehen!

Für den Gesetzentwurf stimmten am Freitag 366 Abgeordnete, 156 votierten dagegen.
Wiederstand formierte sich besonders in der Opposition bei FDP, Linke und Bündnis 90/Grünen.
Die Abstimmungsliste sammt Namen ist hier als PDF abrufbar.
Was noch fehlt, ist die Unterschrift des Bundespräsidenten - eine reine Formalia.

Aus aktuellem Anlass poste ich diesen Artikel von vor einigen Wochen nocheinmal, denn nun hat auch der Bundesrat zu Gunsten des Gesetzes abgestimmt.

Spätestens jetzt wird es Zeit aktiv zu werden!

Mach mit und unterstütze die Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Sammelklage wird von dem berliner Anwalt Meinhard Starostik geführt, es entstehen für dich keinerlei kosten ausser die für eine Briefmarke!

Zum mitmachen muss auf www.vorratsdatenspeicherung.de das Formular ausgefüllt werden und anschließend der ausgefüllte Vordruck zur Klageermächtigung per Post an die Anwaltskanzlei Starosik geschickt werden.

Wer sich nicht online Registreiren möchte, kann sich auch einfach dieses komplette Formular ausdrucken und abschicken.
Eine online Regisreirung ist damit nicht notwendig!

Bei Minderjährigen muss die Vollmacht seitens der Eltern unterschrieben werden.

Ein interessantes 30 Minütiges Fernseh-Interview mit Herr starostik und einem bekannten Blogger zum Thema ist hier bzw. direkt hier bei Google-Video abrufbar.

Mitmachen kann jeder der in Deutschland von der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist, und sei es das er nur zweimal im Jahr das Internet benutzt.

Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen, es ist also Eile geboten.

Ich persöhnlich habe mit meiner Famielie bereits drei Klageermächtigungen abgeschickt und bin damit nicht alleine.
Bis heute sind bereits über 13.000 Klageermächtigungen eingegangen.
Damit wird dies die größte je in der Bundesrepublik vorgebrachte Sammelklage!

Was mich persöhnlich sehr überraschte war, das plötzlich gleich zwei unserer Lehrer in der Schule das ganze neulich kurz zum Unterichtsthema gemacht hatten.
Das zeigt auch, dass das Thema schon lange nicht mehr nur uns IT-Ler interessiert, sondern die gesammte Bevölkerung.

MFG
Floh1111

P.S. Text und Bild werden hiermit von mir ausdrücklich freigegeben.
Die Weitergabe und Veröffentlichung auf anderen Internetseiten/Medien ist auch ohne Namensnennung und auch in veränderter Form ausdrücklich erwünscht!
 
Gegner der Vorratsdatenspeicherung reichen Verfassungsbeschwerde ein

heise.de schrieb:
Die Gegner der Massenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das von Neujahr an rechtskräftige Gesetz eingereicht. [...] Außerdem beantragen die Kritiker, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Für die Beschwerde lägen Vollmachten von rund 30.000 Bürgern vor, hieß es. Sie wäre damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Laut einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts wird es am heutigen Montag nicht mehr zu einer Entscheidung über den Eilantrag kommen. Mithin wird das Gesetz vorerst planmäßig am Neujahrsmorgen inkraft treten. Zwischen den Zeilen tritt zudem die Befürchtung der Klageführer hervor, das Karlsruher Gericht könnte sich aufgrund der ursächlich maßgeblichen EU-Richtlinie zum Thema für nicht zuständig erklären. In diesem Fall "muss dieses Problem dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden", erklärte der vom Arbeitskreis beauftragte Rechtsanwalt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/101159
 
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