"Hackerparagraphen"

Wie soll ich diese Formulierung jetzt verstehen (das "ausgerechnet")? :))

Nana, fishing for compliments führt doch eindeutig zur Forums-Todsünde des offtopics... Ich wollte damit kundtun, dass ich Deine Beiträge als ausgesprochene Bereicherung des unixboards empfinde und demzufolge Dein Lob als total also... Du weißt schon. Wirklich. Jetzt isses raus. *rotwerd*

Auch ganz toll finde ich aber die Beiträge von Jabo, bitmuncher, reni, Wolfgang, hoernchen, Goodspeed, RAIN_MAKER, Mike1, supersucker, sandra, devilz, Athur Dent und wiese alle heißen! Nicht zu vergessen kartoffel200 (der hat zumindest den besten Avatar). Dass sich ja keiner vernachlässigt fühlt hier! Diejenigen, die ich hier nicht erwähnt habe, finde ich im Grunde genommen sogar noch besser!

So, jetzt noch schnell eine hübsche Grafik zum auflockern und dann back to topic:

http://i73.photobucket.com/albums/i222/nilesnow/Sturz.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Zugegeben habe ich relativ wenig Ahnung von der Materie und habe mir den ganzen Thread auch nicht durchgelesen, da er für mich - allein anhand der Anzahl der Zitate - eher wie ein Chat wirkt ;)
Eine Frage hätte ich dennoch, da sich hier ja einige Herrschaften sehr stark mit der Materie auseinander gesetzt haben. Was zum Teufel legitimiert denn, nach der Einführung dieses Gesetzes der "Hackertools", bitte dann den Staat einen "Bundestrojaner" einzusetzen? Wie gesagt: Ich habe mich nicht wirklich intensiv mit der Materie befasst, weil mir dazu einfach die Zeit fehlt aber der Gedanke allein spukt mir schon länger im Kopf rum seit dem ich sowohl von dem einem als auch von dem anderen gehört habe.

Bitte um Aufklärung!
 
Die frage ist schwierig: Rechtlich ist die legimitation das Gesetz(die "Norm")
Bsp. Wenn du jemanden einsperrst ist das Freiheitsberaubung; macht das, dass entsprechende vollzugsorgan ist es "O.K.".

Etisch (und Moralisch) gesehen ist es wieder etwas ganz anderes: für mich persönlich ist
die Antwort ,allein um der gerechtichreit willen, an den Staat: Nein, das ist nicht legitim.
Aber dann wäre es auch nicht erlaubt "Verbrecher" einzusperren.

Dieses gesetz könnte dazu füren das entdeckte Sicherheitslücken einfach verschwiegen werden(je nach auslegung kann dies ein tabestand erfüllen[wenn ich es richtig interpretiere]).
Es gibt keine absolute Antwort, aber die Paragraphen solltest du dir mal anschauen vielleich findest du deine Antwort.
 

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