GPL wiederholt von deutschem Gericht bestätigt

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Das Landgericht Hamburg hat die Fantec GmbH für schuldig gesprochen, in dem Media Player Fantec 3DFHDL die GNU General Public License zu verletzen. Im Fall Harald Welte gegen Fantec GmbH hat das Gericht unter anderem entschieden, dass Fantec eine Strafzahlung zu begleichen hat und zudem für zusätzliche Kosten der Anwälte aufkommen muss.

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